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Dr. Christoph Hantermann
Dr. Hantermann ist Gründer und Inhaber der Hantermann – Der Hotelausstatter GmbH & Co. KG. Seit 2000 stattet er Hotels, Pensionen und Gastronomiebetriebe mit Matratzen, Boxspringbetten und Objekteinrichtungen aus. Er teilt seine Expertise zu Schlafforschung, Matratzenmaterialien und Nachhaltigkeit auf Fachmessen wie Internorga und Intergastra sowie in Schulungen für Einkaufskooperationen wie progros. Er promovierte in Politikwissenschaften an der University of California, Santa Barbara. Seine Firma ist Mitglied bei hogast, HGK und progros.

Steuern sparen in der Gastronomie 2026: Praxisleitfaden für Hotellerie

Hoteliers und Gastronomen besprechen Steueroptimierung 2026 mit Investitionsabzug, AfA und Umsatzsteuer-Tipps am Tisch.
Die Geschichte beginnt in einem Landhotel im Schwarzwald, wo die Inhaberin Petra mir Anfang 2026 ihre Steuererklärung zeigte. „Wir haben letztes Jahr über 45.000 Euro verschenkt“, sagte sie kopfschüttelend. Nicht an Gäste, nicht an Lieferanten, sondern ans Finanzamt. Einfach, weil sie ihre Möglichkeiten nicht kannte. Das passiert täglich in der Hotellerie und Gastronomie. Dabei bietet das Jahr 2026 so viele Chancen wie selten zuvor. Die Regelungen zum Steuern sparen in der Gastronomie 2026 sind da, sie warten nur darauf, genutzt zu werden. Keine Magie, keine Tricksereien, sondern kluge Planung.

Warum Hoteliers und Gastronomen tausende Euro verschenken

Jeden Tag höre ich von Betrieben, die investieren, renovieren, modernisieren. Und am Jahresende stellen sie fest: Das Finanzamt hätte ihnen einen erheblichen Teil zurückgegeben. Wenn sie es nur beantragt hätten. Die drei häufigsten Fehler:
  • Investitionen werden getätigt, aber nicht steuerlich vorbereitet
  • Abschreibungsmöglichkeiten bleiben ungenutzt
  • Die Unterscheidung zwischen 7% und 19% Umsatzsteuer wird falsch angewendet
Das Traurige daran? Es ist vermeidbar. Vollkommen vermeidbar. Die Werkzeuge liegen bereit, man muss sie nur in die Hand nehmen. Hoteliers planen Steuern sparen Gastronomie 2026 mit Investitionsabzug, AfA und Fördermitteln am Modell.

Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: Bis zu 80.000 Euro sofort nutzen

Stellen Sie sich vor, Sie planen für 2027 neue Hotelbetten, eine Großküche oder eine komplette Zimmerausstattung. Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt Ihnen, bis zu 40% der geplanten Investitionssumme bereits 2026 als Betriebsausgabe geltend zu machen. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 200.000 Euro.

So funktioniert es konkret

Ein Boutiquehotel plant für 2027 die Anschaffung neuer Betten und Matratzen im Wert von 120.000 Euro. Bereits 2026 können 48.000 Euro (40% von 120.000 Euro) gewinnmindernd angesetzt werden. Bei einem Steuersatz von 30% bedeutet das eine sofortige Steuerersparnis von 14.400 Euro. Die Bedingungen sind überschaubar:
  1. Das Unternehmen muss klein oder mittelgroß sein (Betriebsvermögen unter 235.000 Euro oder Gewinn unter 100.000 Euro)
  2. Die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen
  3. Das Wirtschaftsgut wird zu mindestens 90% betrieblich genutzt
Wenn die Investition dann tatsächlich erfolgt, wird der Abzugsbetrag wieder hinzugerechnet und über die normale AfA verteilt. Aber: Sie haben zwischenzeitlich Liquidität gewonnen. Geld, das arbeiten kann. Das Steueränderungsgesetz 2025 hat diese Regelungen nochmals konkretisiert und die Anwendung vereinfacht.

Degressive Abschreibung: Bewegliche Güter schneller absetzen

Ab 2026 gilt wieder die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Der Abschreibungssatz beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung, maximal jedoch 25% pro Jahr.
Abschreibungsmethode Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4
Linear (10 Jahre) 10% 10% 10% 10%
Degressiv (2,5-fach) 25% 18,75% 14,06% 10,55%

Praxisbeispiel aus der Gastronomie

Ein Restaurant investiert 80.000 Euro in neue Küchentechnik. Mit degressiver AfA können im ersten Jahr 20.000 Euro abgeschrieben werden statt nur 8.000 Euro bei linearer Methode. Die Differenz von 12.000 Euro bedeutet bei 30% Steuersatz 3.600 Euro mehr Liquidität im ersten Jahr. Diese Methode ist besonders wertvoll, wenn Sie:
  • In Wachstumsphasen investieren
  • Liquidität kurzfristig benötigen
  • Modernisierungszyklen planen
Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie spielt auch bei der Investitionsplanung eine zentrale Rolle, da Vorsteuerabzug und Abschreibung zusammenwirken. Goldene Waage vergleicht Hotellerie und Gastronomie bei Steuern sparen 2026 mit Investitionsabzug und AfA.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Der 800-Euro-Trick

Alles, was netto bis zu 800 Euro kostet, können Sie sofort und vollständig abschreiben. Keine Verteilung über Jahre, keine komplizierten Listen. Einfach: gekauft, abgesetzt, fertig.

Was zählt als GWG in Hotel und Gastronomie?

  • Stühle und Barhocker (einzeln betrachtet)
  • Kleinere Lampen und Leuchten
  • Kaffeemaschinen für Gästezimmer
  • Tablets für die Zimmersteuerung
  • Kleine Küchenwerkzeuge
Smart geplant: Statt ein Set mit 10 Stühlen für 7.500 Euro zu kaufen, können Sie 10 einzelne Stühle à 750 Euro anschaffen. Jeder Stuhl ist ein GWG, jeder sofort absetzbar. Das ist legal, das ist clever, das ist Steuern sparen in der Gastronomie 2026 in der Praxis. Ein Tagungshotel hat 2025 so 120 Stühle für seine Konferenzräume angeschafft. Jeder Stuhl kostete 780 Euro netto. Statt über 13 Jahre abzuschreiben, wurden 93.600 Euro sofort als Betriebsausgabe angesetzt.

Energetische Sanierung: Doppelt profitieren mit Steuer und Förderung

Die energetische Sanierung bietet eine einzigartige Kombination: Steuerliche Abschreibung plus staatliche Förderung. Wer das geschickt kombiniert, kann bis zu 60% der Investitionskosten zurückholen.

Die drei Säulen der Energieförderung

  1. Steuerliche Abschreibung: Degressive AfA oder § 7g EStG nutzen
  2. BAFA-Zuschüsse: Bis zu 40% für Heizungstausch, Dämmung, Fenster
  3. KfW-Kredite: Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen
Ein Pensionsbetrieb im Allgäu tauschte 2025 die alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe. Investition: 85.000 Euro. BAFA-Zuschuss: 34.000 Euro. Restbetrag 51.000 Euro wurde degressiv abgeschrieben. Im ersten Jahr wurden 12.750 Euro zusätzlich steuerlich geltend gemacht. Reale Belastung: Nur noch 34.000 Euro bei gleichzeitig 40% niedrigeren Energiekosten. Die steuerlichen Änderungen 2026 in der Gastronomie umfassen auch erweiterte Möglichkeiten bei nachhaltigen Investitionen. Bei Hantermann – Der Hotelausstatter finden Sie zahlreiche Produktlösungen, die nicht nur Ihre Gäste begeistern, sondern auch steuerlich intelligent sind. Von energieeffizienten LED-Lampen bis zu langlebigen Möbelsystemen.

Verlustabzug: Schlechte Jahre clever nutzen

Corona hat es gezeigt: Manche Jahre laufen einfach nicht. Der Verlustabzug ermöglicht es, Verluste in gute Jahre zu übertragen. Entweder zurück (Verlustrücktrag) oder nach vorne (Verlustvortrag). Verlustrücktrag 2026:
  • Maximal 10 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung 20 Millionen)
  • Ein Jahr zurück
  • Sofortige Steuererstattung
Verlustvortrag:
  • Unbegrenzt in die Zukunft
  • Verrechnung mit künftigen Gewinnen
  • Keine Verfallsfrist
Die neue BFH-Rechtsprechung zum Verlustabzug hat die Anwendung in der Gastronomie konkretisiert und erleichtert.

Umsatzsteuer: Die 7%-19%-Grenze meistern

Hier wird es spannend. Und hier machen viele Betriebe teure Fehler. Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie bringt 2026 neue Regelungen.

Die klare Trennung

Leistung Steuersatz Beispiele
Beherbergung 7% Zimmer, Übernachtung, Frühstück im Zimmerpreis
Speisen vor Ort 7% Restaurant, Frühstücksbuffet separat, Zimmerservice
Getränke 19% Alle Getränke außer Milch
Take-away Unterschiedlich Speisen 7%, Getränke 19%
Kritisch: Das Frühstück. Ist es im Zimmerpreis enthalten, gilt 7%. Wird es separat berechnet, gilt für Speisen 7%, für Getränke 19%. Eine falsche Zuordnung kostet über das Jahr schnell fünfstellige Beträge. Ein Stadthotel mit 40 Zimmern und 80% Auslastung:
  • Falsch: Pauschale 7% auf alles = 14.000 Euro Steuernachzahlung
  • Richtig: Saubere Trennung = Optimale Steuerbelastung
Die Kassenführung muss diese Trennung automatisch abbilden. Das ist nicht optional, das ist Pflicht. Hotelzimmer, Fine Dining und Bar zeigen Investitionsbereiche für Steuern sparen Gastronomie 2026.

Digitalisierung absetzen: Von der Kasse bis zur Website

Jede digitale Investition ist absetzbar. Komplett. Und oft schneller, als Sie denken.

Was Sie 2026 absetzen können

  • Kassensysteme: Sofort oder über 3 Jahre (GWG oder AfA)
  • Buchungssoftware: Als Betriebsausgabe oder AfA
  • Website-Relaunch: Über 3 Jahre abschreiben
  • Online-Marketing: Direkt als Werbekosten
  • Cloud-Lösungen: Monatlich als Betriebsausgabe
Ein Boutiquehotel investierte 25.000 Euro in ein neues Reservierungssystem mit integrierter Gästekommunikation. Durch degressive AfA wurden im ersten Jahr 6.250 Euro abgeschrieben. Zusätzlich liefen monatliche Lizenzkosten von 450 Euro als direkte Betriebsausgabe. Gesamte steuerliche Entlastung im ersten Jahr: 11.650 Euro bei 30% Steuersatz = 3.495 Euro. Die Steuerberatung für Gastronomie empfiehlt, Digitalisierungsprojekte immer zum Jahresende zu starten, um noch im laufenden Jahr Abschreibungen zu generieren.

Personalkosten optimieren: Mehr als nur Gehalt

Personal ist Ihr größter Kostenblock. Und gleichzeitig Ihre größte Steuerchance.

Ausbildungsförderung clever nutzen

  • Ausbildungsprämien: Bis 6.000 Euro pro Azubi steuerfrei möglich
  • Übernahmeprämien: Azubis von anderen Betrieben übernehmen
  • Weiterbildungskosten: 100% absetzbar
Minijobs strategisch einsetzen: Bis 538 Euro monatlich (2026) können Sie Mitarbeiter beschäftigen, bei denen Sie nur Pauschalbeiträge zahlen. Für den Mitarbeiter: steuerfrei. Für Sie: planbare Kosten, keine Lohnnebenkosten. Ein Restaurant beschäftigt 4 Minijobber für Service und Küche. Monatlich: 2.152 Euro Lohnkosten. Pauschale Abgaben: 30% = 646 Euro. Kein Verwaltungsaufwand, keine Sozialversicherung für den Arbeitnehmer, volle steuerliche Absetzbarkeit.

Sachbezugswerte 2026

Die Sachbezugswerte sind gestiegen:
  • Verpflegung: 313 Euro monatlich
  • Unterkunft: 265 Euro monatlich
Diese können Sie Ihren Mitarbeitern steuergünstig gewähren. Ein Koch, der im Betrieb wohnt und isst, erhält Sachleistungen im Wert von 578 Euro monatlich. Diese werden pauschal versteuert, der Nettolohnvorteil ist erheblich.

Investitionen in Ausstattung: Steuerlich durchdacht

Hier wird es praktisch. Denn die richtige Ausstattung entscheidet nicht nur über Gästezufriedenheit, sondern auch über Ihre Steuerlast. Hochwertige Hotelmöbel und Bettenausstattung haben eine AfA-Dauer von 8-10 Jahren. Das bedeutet: Eine Investition heute zahlt sich über Jahre aus, sowohl im Gästeerlebnis als auch steuerlich. Beispielkalkulation für Zimmerausstattung: Investition pro Zimmer: 8.500 Euro
  • Bett und Matratze: 2.800 Euro
  • Bettwäsche-Set: 450 Euro
  • Frottierware: 280 Euro
  • Mobiliar: 3.200 Euro
  • Beleuchtung: 1.770 Euro
Bei 20 Zimmern: 170.000 Euro Gesamtinvestition. Mit degressiver AfA im ersten Jahr: 42.500 Euro. Bei 30% Steuersatz: 12.750 Euro Steuerersparnis im ersten Jahr. Besonders intelligent: Einige Komponenten fallen unter die GWG-Grenze und können sofort abgesetzt werden. Wenn beispielsweise Handtücher, Lampen oder Einzelstühle separat eingekauft werden, summiert sich die Sofortabschreibung erheblich. Für Gastronomiebetriebe mit Außenbereichen ist flexibles Mobiliar besonders wertvoll. Ein stapelbarer Outdoor-Stuhl, der einzeln unter 800 Euro kostet, wird sofort abgeschrieben, bietet aber jahrelangen Nutzen. Diese Kombination aus steuerlicher Sofortwirkung und praktischer Langlebigkeit macht den Unterschied. Ein Hinweis für die Praxis: Viele Hoteliers übersehen, dass auch Ersatzbeschaffungen für Gastbedarf steuerlich relevant sind. Wenn Sie Ihre Handtuchbestände aufstocken oder abgenutzte Bettwäsche erneuern, sind das Betriebsausgaben, die direkt abzugsfähig sind.

Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen: Die neue 7%-Regelung

Die Wiedereinführung des ermäßigten Steuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 2026 bringt erhebliche Vorteile, erfordert aber auch saubere Buchführung. Konkret bedeutet das:
  • Frühstücksbuffet: 7% auf Speisen, 19% auf Getränke (außer Milch)
  • À-la-carte-Restaurant: 7% auf alle Speisen
  • Bankettveranstaltung: Genaue Aufteilung erforderlich
  • Minibar: 19% auf alle Positionen
Die Herausforderung liegt in der korrekten Erfassung. Ihr Kassensystem muss in der Lage sein, automatisch zu differenzieren. Manuelle Nachkorrekturen sind fehleranfällig und werden bei Betriebsprüfungen kritisch gesehen. Ein Tagungshotel mit umfangreichem Bankett-Geschäft hat seine gesamte Kalkulation 2025 umgestellt. Speiseangebote wurden neu bepreist, Getränkepakete separat ausgewiesen. Ergebnis: Transparenz für Gäste, Rechtssicherheit bei der Steuer, 8% höhere Marge durch optimierte Preisgestaltung.

Checkliste: Steuern sparen in der Gastronomie 2026

Damit Sie nichts vergessen, hier die kompakte Übersicht:
  1. Investitionsabzugsbetrag prüfen: Welche Anschaffungen sind 2027/2028 geplant?
  2. Degressive AfA nutzen: Bei allen beweglichen Gütern ab 2026
  3. GWG-Grenze ausschöpfen: Einzelkäufe unter 800 Euro sofort absetzen
  4. Energetische Sanierung planen: BAFA/KfW-Förderung mit Steuervorteilen kombinieren
  5. Verluste dokumentieren: Verlustrücktrag oder -vortrag rechtzeitig beantragen
  6. Umsatzsteuer überprüfen: Kassensystem auf korrekte 7%/19%-Trennung einstellen
  7. Digitalisierung vorantreiben: Alle IT-Investitionen systematisch erfassen
  8. Personalplanung optimieren: Minijobs, Ausbildung, Sachbezüge strategisch einsetzen
  9. Ausstattungsinvestitionen zeitlich steuern: Jahresende nutzen für AfA-Start
  10. Steuerberater einbinden: Quartalsgespräche statt Jahresschock
Diese Punkte sind keine Theorie. Sie sind die Grundlage für messbare Einsparungen. Ein mittelgroßes Hotel mit 60 Zimmern und angeschlossenem Restaurant kann durch konsequente Anwendung dieser Strategien jährlich 35.000 bis 55.000 Euro an Steuerlast reduzieren.

Philosophie: Steuern sparen als Unternehmerkompetenz

Unternehmer sein bedeutet, Ressourcen klug einzusetzen. Steuern sind keine Schicksalsgewalt, sondern Gestaltungsmasse. Jeder Euro, den Sie legal beim Finanzamt sparen, ist ein Euro, den Sie in Ihre Mitarbeiter, Ihre Gäste, Ihre Zukunft investieren können. Dieses Prinzip angewendet auf Steuern sparen in der Gastronomie 2026:
  • Kopf statt Kapital: Nicht mehr investieren, sondern intelligenter
  • Konzept vor Technik: Erst die Steuerstrategie, dann die Anschaffung
  • Kleine Schritte, große Wirkung: GWG-Grenze nutzen statt Großinvestitionen aufschieben
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Pensionsbetreiberin hatte 2025 einen Gewinn von 78.000 Euro. Für 2026 plante sie Investitionen von 95.000 Euro in neue Zimmerausstattung. Durch Investitionsabzugsbetrag konnte sie 38.000 Euro bereits 2025 geltend machen. Ihr zu versteuernder Gewinn sank auf 40.000 Euro. Steuerersparnis: 11.400 Euro. Dieses Geld investierte sie in eine Website-Optimierung, die ihre Direktbuchungen um 23% steigerte. Das ist unternehmerisches Denken. Das ist Ressourcenoptimierung. Das ist Steuern sparen in der Gastronomie 2026 in Reinkultur.

Praktische Umsetzung: Der 90-Tage-Plan

Sie haben jetzt das Wissen. Jetzt brauchen Sie den Plan. Monat 1: Analyse
  • Investitionsplanung für 2026-2028 aufstellen
  • Bestandsaufnahme aller abschreibbaren Wirtschaftsgüter
  • Kassensystem auf USt-Konformität prüfen
  • Steuerberater-Termin vereinbaren
Monat 2: Optimierung
  • Investitionsabzugsbeträge beantragen
  • GWG-Käufe strategisch timen
  • Fördermittelanträge (BAFA/KfW) stellen
  • Personalstruktur überprüfen (Minijobs, Sachbezüge)
Monat 3: Umsetzung
  • Erste Investitionen tätigen
  • Buchhaltung auf neue Regelungen umstellen
  • Controlling-System etablieren
  • Quartalsweise Steuerplanung einführen
Dieser Plan ist nicht kompliziert. Er erfordert nur Disziplin. Und er zahlt sich aus. Messbar. Planbar. Jahr für Jahr.

Fehler vermeiden: Was Sie nicht tun sollten

Aus hunderten Gesprächen mit Hoteliers und Gastronomen kenne ich die typischen Stolperfallen: Fehler Nr. 1: Investieren ohne Planung Sie kaufen im November spontan eine neue Küchenausstattung für 85.000 Euro. Hätten Sie den Investitionsabzugsbetrag im Vorjahr beantragt, hätten Sie 10.200 Euro mehr Liquidität. Fehler Nr. 2: Falsche AfA-Methode Sie wählen linear statt degressiv, weil „das haben wir schon immer so gemacht“. Kosten: Mehrere tausend Euro unnötige Steuerlast in den ersten Jahren. Fehler Nr. 3: GWG-Grenze ignorieren Sie kaufen 50 Stühle als Set für 37.500 Euro und schreiben über 13 Jahre ab. Einzelkauf à 750 Euro hätte Sofortabschreibung ermöglicht. Fehler Nr. 4: Umsatzsteuer mischen Ihr Kassensystem trennt nicht sauber zwischen 7% und 19%. Bei der Betriebsprüfung wird geschätzt – fast immer zu Ihren Ungunsten. Fehler Nr. 5: Fördermittel verschenken Sie sanieren energetisch, beantragen aber keine BAFA-Zuschüsse. 40% Förderung bleiben ungenutzt. Diese Fehler sind vermeidbar. Vollständig vermeidbar. Sie brauchen nur System und Überblick.

Werkzeuge für die tägliche Praxis

Theorie ist schön, aber Sie brauchen Werkzeuge: Excel-Vorlage Investitionsplanung: Spalten: Geplante Investition | Zeitpunkt | Kosten | AfA-Methode | IAB möglich | GWG-fähig | Steuerersparnis Jahr 1 Diese simple Tabelle gibt Ihnen Überblick über Ihre gesamte Investitionsstrategie. Monatliche Steuer-Checkliste:
  • Umsatzsteuervoranmeldung korrekt?
  • GWG-Anschaffungen erfasst?
  • Personalkosten optimiert?
  • Betriebsausgaben vollständig dokumentiert?
Quartalsmeeting mit Steuerberater: Nicht nur zur Jahreserklärung, sondern viermal jährlich. Themen: Aktuelle Gewinnentwicklung, geplante Investitionen, Optimierungspotenziale, Steuervorauszahlungen anpassen. Diese Werkzeuge kosten wenig Zeit, bringen aber enorme Klarheit. Und Klarheit ist die Voraussetzung für kluge Entscheidungen.

Ausblick: Steuern sparen als Dauerstrategie

Die Regelungen für Steuern sparen in der Gastronomie 2026 sind ein Anfang, kein Ende. Steueroptimierung ist kein einmaliges Projekt, sondern eine dauerhafte Unternehmerkompetenz. Was sich 2026 bewährt, können Sie 2027 verfeinern. Was Sie heute lernen, zahlt sich morgen aus. Die erfolgreichsten Betriebe, die ich kenne, haben eines gemeinsam: Sie behandeln Steuerplanung wie Marketing oder Personalentwicklung. Als integralen Bestandteil ihrer Unternehmensstrategie. Ein Vier-Sterne-Hotel in Norddeutschland hat 2020 begonnen, Steueroptimierung systematisch zu betreiben. Durch konsequente Anwendung aller verfügbaren Instrumente reduzierte der Betrieb seine Steuerlast über fünf Jahre um durchschnittlich 42.000 Euro jährlich. Das sind 210.000 Euro, die in Renovierung, Personal und Gästeerlebnis flossen statt ans Finanzamt. Ihre Gäste merken es vielleicht nicht direkt. Aber sie profitieren davon: durch bessere Ausstattung, motiviertere Mitarbeiter, durchdachtere Services. Steueroptimierung ist keine Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck: Ein besserer Betrieb zu werden.
Die Möglichkeiten zum Steuern sparen in der Gastronomie 2026 sind vielfältig und wirkungsvoll, wenn Sie sie systematisch nutzen. Von Investitionsabzugsbeträgen über degressive AfA bis zur intelligenten Umsatzsteuergestaltung – jedes Instrument trägt zu Ihrer finanziellen Stabilität bei. Als Partner der Hotellerie und Gastronomie unterstützt Hantermann – Der Hotelausstatter Sie nicht nur mit hochwertigen Produkten für Zimmer, Restaurant und Tagungsbereiche, sondern auch mit Beratung zu langlebigen, steuerlich optimierbaren Investitionen. Entdecken Sie unser Sortiment und investieren Sie klug in die Zukunft Ihres Betriebs.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

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Dr. Hantermann ist Gründer und Inhaber der Hantermann – Der Hotelausstatter GmbH & Co. KG. Seit 2000 stattet er Hotels, Pensionen und Gastronomiebetriebe mit Matratzen, Boxspringbetten und Objekteinrichtungen aus. Er teilt seine Expertise zu Schlafforschung, Matratzenmaterialien und Nachhaltigkeit auf Fachmessen wie Internorga und Intergastra sowie in Schulungen für Einkaufskooperationen wie progros. Er promovierte in Politikwissenschaften an der University of California, Santa Barbara. Seine Firma ist Mitglied bei hogast, HGK und progros.

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Das Logo zeigt einen stilisierten, kräftigen roten Buchstaben „H“, der aus zwei rechteckigen Blöcken besteht, die durch einen breiten, waagerechten Balken verbunden sind. Unter dem grafischen Symbol steht der Schriftzug „HANTERMANN.COM“ in Großbuchstaben, ebenfalls in Rot und modern gehaltener, geometrischer Schriftart. Das Logo repräsentiert die Marke „Hantermann – Der Hotelausstatter GmbH & Co. KG“, die gesetzlich geschützt und als registrierte Marke eingetragen ist. Das Design vermittelt Professionalität, Stabilität und einen klaren Wiedererkennungswert.

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